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   BFH, 26.08.1965 - IV 92/65   

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https://dejure.org/1965,11218
BFH, 26.08.1965 - IV 92/65 (https://dejure.org/1965,11218)
BFH, Entscheidung vom 26.08.1965 - IV 92/65 (https://dejure.org/1965,11218)
BFH, Entscheidung vom 26. August 1965 - IV 92/65 (https://dejure.org/1965,11218)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus BFH, 26.08.1965 - IV 92/65
    Die Grundsätze des Urteils des Großen Senats des BFH GrS 1/63 vom 1963-11-13, BStBl 1964 III S 124, sind nicht auf Fälle anwendbar, in denen der Betrieb tatsächlich aufgegeben und das im Betriebsvermögen befindliche Grundstück dann vermietet wurde.2.
  • BFH, 22.02.1978 - I R 137/74

    Keine Rückstellung für künftige Betriebsausgaben nach Betriebsveräußerung oder

    Diese sei durch die Zurückbehaltung unwesentlicher Teile des Betriebsvermögens nicht ausgeschlossen (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. August 1965 IV 92/65, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1966 S. 115 - HFR 1966, 115 -).
  • BFH, 24.06.1976 - IV R 200/72

    Zur Abgrenzung zwischen tarifbegünstigter Betriebsaufgabe und Betriebsverlegung

    Wie der BFH mehrfach entschieden hat, liegt eine Betriebsaufgabe dann vor, wenn der Betrieb in der Weise als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens aufgelöst wird, daß die wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang veräußert oder in das Privatvermögen überführt werden (vgl. z. B. Urteile vom 20. Dezember 1967 I 103/64, BFHE 91, 166, BStBl II 1968, 276; vom 4. November 1965 IV 411/61 U, BFHE 84, 134, BStBl III 1966, 49; vom 23. November 1965 I 145/63, HFR 1966, 207; vom 26. August 1965 IV 92/65, HFR 1966, 115; vom 28. Oktober 1964 IV 102/64 U, BFHE 81, 240, BStBl III 1965, 88).
  • BFH, 29.09.1971 - I R 161/68

    Veräußerungsgewinn - Personengesellschaft - Feststellung für Gesellschafter

    Da das von der OHG bis zum 29. Dezember 1960 betriebene Lichtspieltheater kein Freilichtspieltheater (Autokino) war, gehörten die ihr von K. überlassenen Räume -- und damit das Grundstück -- zu den wesentlichen Grundlagen ihres Unternehmens und insoweit zu ihrem Betriebsvermögen (siehe auch BFH-Urteil IV 92/65 vom 26. August 1965, StRK, Einkommensteuergesetz, § 16, Rechtsspruch 87).
  • BFH, 04.11.1965 - IV 411/61 U

    Vorliegen einer zur Versteuerung aller stillen Reserven führenden Betriebsaufgabe

    In dem nicht zur Veröffentlichung im BStBl Teil III freigegebenen Urteil des erkennenden Senats IV 92/65 vom 26. August 1965 (Der Betriebsberater 1965 S. 1097) ist zwar ausgesprochen, daß die Grundsätze der Entscheidung Gr. S. 1/63 S nicht auf Fälle angewendet werden können, in denen im Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe Wirtschaftsgüter zurückbehalten und vermietet werden.
  • BFH, 20.01.1971 - I R 147/69

    Betriebsinhaber - Veräußerung eines Wirtschaftsguts - Gewährung eines

    Die durch seine Veräußerung freigewordenen stillen Reserven seien vielmehr sofort zu versteuern; das gelte auch dann, wenn das veräußerte Wirtschaftsgut wie hier rund 5/6 des gesamten Betriebsvermögens der Steuerpflichtigen darstelle (BFH-Urteil IV 92/65 vom 26. August 1965, StRK, Einkommensteuergesetz, § 16, Rechtsspruch 87 -- für den umgekehrten Fall der Veräußerung eines Geschäfts ohne Betriebsgrundstück).
  • BFH, 12.04.1967 - VI R 240/66

    Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft

    Das Grundstück wird vielmehr durch die endgültige Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit in das Privatvermögen der Stpfl. überführt (vgl. Urteil des RFH VI 588/37 vom 24. November 1937, RStBl 1938, 95; BFH-Urteile I 5/61 U vom 26. September 1961, BFH 73, 689, BStBl III 1961, 517; IV 92/65 vom 26. August 1965, Der Betriebs-Berater 1965, 1097; Littmann, Das Einkommensteuerrecht, 8. Aufl., Anm. 8 zu § 16 EStG).
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